Herausforderungen im Verteilnetz der Zukunft
Die Energiewende stellt Verteilnetzbetreiber vor neue, komplexe Herausforderungen. Durch die zunehmende dezentrale Einspeisung aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen wird das Stromnetz nicht mehr nur in eine Richtung belastet – Energie fließt heute flexibel in beide Richtungen. Gleichzeitig steigt der Stromverbrauch durch moderne Anwendungen wie Wärmepumpen, Wallboxen und Klimaanlagen deutlich an.
Diese Entwicklungen führen zu stärkeren Lastschwankungen und erhöhen das Risiko von Netzengpässen, insbesondere in den Niederspannungsnetzen. Diese Risiken zu minimieren ist das Ziel von §14a Energiewirtschaftsgesetz.

§14 EnWG für Stabilität und Versorgungssicherheit im Stromnetz
Seit dem 01. Januar 2024 gilt mit §14 EnWG eine neue gesetzliche Regelung für den Anschluss leistungsstarker privater Verbraucher an das Niederspannungsverteilnetz. Betroffen sind insbesondere Anlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW, wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Stromspeicher.
Die Vorschrift ermöglicht es Verteilnetzbetreibern, diese Verbraucher im Falle einer drohenden Netzüberlastung temporär auf eine Leistung von 4,2 kW zu begrenzen. Ziel ist es, die Stabilität und Versorgungssicherheit im Stromnetz auch bei steigender Elektrifizierung zuverlässig zu gewährleisten.

Kritische Netzsituationen frühzeitig erkennen
Eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist die kontinuierliche und präzise digitale Spannungsmessung in den Trafostationen des Niederspannungsnetzes. Nur durch diese Transparenz lassen sich kritische Netzsituationen frühzeitig erkennen und gezielt steuern.
Aus diesem Grund verpflichtet §14 EnWG die Netzbetreiber zur Durchführung entsprechender Spannungsmessungen in ihren Trafostationen.

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Mit LIMITTEC bietet J. Schneider Elektrotechnik eine zuverlässige digitale Nachrüst-Lösung für Ortsnetzstationen.
LIMITTEC misst kontinuierlich den Spannungsfluss und übermittelt die Daten an den Verteilnetzbetreiber. So werden eventuelle Netzengpässe frühzeitig erkannt und die Limittierung des Strombezugs von ansteuerbaren Verbrauchern auf 4,2 kW kann durchgeführt werden.
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