Was ist der Cyber Resilience Act? (CRA)
Im Cyber Resilience Act hat die EU verbindliche Anforderungen bezüglich der Cybersicherheit festgelegt. Damit müssen Hersteller nachweisen, dass ihre Produkte mit digitalen Bauteilen den Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Cybersicherheit entsprechen. Der CRA ist für alle Produkte mit digitalen Bauelementen, die in der EU hergestellt, vertrieben oder importiert werden.
Damit fallen auch die Unterbrechungsfreien Stromversorgungen sowie die zugehörige Software der J. Schneider Elektrotechnik unter dieses Gesetz.

Ab wann ist der Cyber Resilience Act gültig?
Nachdem der Cyber Resilience Act am 10. Dezember 2024 inkraft getreten ist, beginnt am 11. September 2026 die Meldepflicht für Hersteller. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, steht ab sofort das untenstehende Meldeformular zur Verfügung.
Mit diesem Meldeformular kann eine aktiv genutzte Schwachstelle oder ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall im Zusammenhang mit einem unserer Produkte angezeigt werden. Sie können freiwillig Ihre Kontaktdaten einfügen, damit wir Sie kontaktieren können oder die Meldung anonym versenden.

Meldung zum Cyber Resilience Act (CRA)
Aktiv genutzte Schwachstelle / schwerwiegender Sicherheitsvorfall
Erläuterungen
x1 aktiv ausgenutzte Schwachstelle:
Eine Schwachstelle in unserem Produkt, für die verlässliche Nachweise dafür vorliegen, dass ein böswilliger Akteur sie in einem System ohne Erlaubnis des Eigentümers ausgenutzt hat.
x2 schwerwiegender Vorfall:
Ein Vorfall, der die Fähigkeit des Produkts, die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit von Daten oder Funktionen zu schützen, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann.
